Geltungsbereich

 
 

 

Örtlicher und zeitlicher Geltungsbereich

Die Versicherung gilt auf der ganzen Erde.

Versichert sind Unfälle, die während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetreten sind. Der Versicherungsschutz wird mit der Einlösung der Polizze (innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages –Zugang der Polizze – und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung) jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn wirksam.


Soll der Versicherungsschutz schon vor Einlösung der Polizze beginnen (vorläufige Deckung), ist die ausdrückliche Zusage der vorläufigen Deckung durch uns erforderlich.