Die gesetzliche Unfallversicherung

 
 

 

Risikobereiche

Durch die gesetzliche Unfallversicherung ist der Versicherungsschutz

unzureichend für
  • Arbeiter / Angestellte bzw. alle unselbstständig Erwerstätigen,
  • Schüler / Studenten,
  • Selbstständige,
  • Freiberufler.
nicht gegeben für
  • Kinder im Vorschulalter,
  • Hausfrauen
  • Pensionisten

 

 

Es bleibt in den meisten Fällen ein beträchtliches Risiko, das Sie für sich und Ihre Familie tragen müssen!


Überblick

Der gesetzliche Unfallschutz reicht nicht aus, da nicht alle Eventualitäten berücksichtigt werden!

Gesetzliche Unfallversicherung

  • nur Arbeits-/Wegunfälle, Berufskrankheiten, Schulveranstaltungen, Schulweg

  • Leistung erst ab 20 %-iger Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • Leistung nur von der „Vollrente" (das sind 2/3 des Einkommens als Bemessungsgrundlage)

  • nur bei Berufsunfähigkeit zusätzliche Rente aus der gesetzl. Pensionsversicherung

  • keine Kapitalleistungen

  • Hinterbliebenenvorsorge max. 60 % der Rente

  • Kosten für medizinische Grundversorgung (allgemeine Verpflegsklasse im Krankenhaus, notwendige Maßnahmen zur Rehabilitation, notwendige Heilbehelfe in zweckmäßiger Ausführung)

 

Private Unfallversicherung

  • Arbeit und Freizeit (24 Stunden-Deckung)

  • Leistung ab 1 % dauernder Invalidität

  • Leistung frei wählbar – idealerweise die Differenz zum aktiven Einkommen

  • verbesserte Leistungen bei Berufsunfähigkeit

  • frei wählbares Kapital zur Deckung der Einmalkosten

  • Kapital für Hinterbliebenenvorsorge frei wählbar

  • Kosten für nach medizinischen Gesichtspunkten optimale, individuelle Heilbehandlungen


Ohne private Vorsorge müssen Sie Ihr Privatvermögen (Barvermögen, Spareinlagen, Wertpapiere) für die finanziellen Folgen einsetzen.