|
|
Risikobereiche
Durch die gesetzliche
Unfallversicherung ist der Versicherungsschutz
unzureichend
für
- Arbeiter / Angestellte bzw. alle
unselbstständig Erwerstätigen,
- Schüler / Studenten,
- Selbstständige,
- Freiberufler.
|
nicht
gegeben für
- Kinder im Vorschulalter,
- Hausfrauen
- Pensionisten
|
Es bleibt in den meisten Fällen
ein beträchtliches Risiko, das Sie für sich und Ihre Familie tragen müssen!
Überblick
Der gesetzliche
Unfallschutz reicht nicht aus, da nicht alle Eventualitäten berücksichtigt
werden!
|
Gesetzliche
Unfallversicherung
-
nur Arbeits-/Wegunfälle,
Berufskrankheiten, Schulveranstaltungen, Schulweg
-
Leistung erst ab 20 %-iger
Minderung der Erwerbsfähigkeit
-
Leistung nur von der
„Vollrente" (das sind 2/3 des Einkommens als Bemessungsgrundlage)
-
nur bei Berufsunfähigkeit
zusätzliche Rente aus der gesetzl. Pensionsversicherung
-
keine Kapitalleistungen
-
Hinterbliebenenvorsorge
max. 60 % der Rente
-
Kosten für medizinische
Grundversorgung (allgemeine Verpflegsklasse im Krankenhaus, notwendige
Maßnahmen zur Rehabilitation, notwendige Heilbehelfe in zweckmäßiger
Ausführung)
|
|
Private
Unfallversicherung
-
Arbeit und Freizeit (24
Stunden-Deckung)
-
Leistung ab 1 %
dauernder Invalidität
-
Leistung frei wählbar
– idealerweise die Differenz zum aktiven Einkommen
-
verbesserte Leistungen
bei Berufsunfähigkeit
-
frei wählbares Kapital
zur Deckung der Einmalkosten
-
Kapital für
Hinterbliebenenvorsorge frei wählbar
-
Kosten für nach
medizinischen Gesichtspunkten optimale, individuelle Heilbehandlungen
|
Ohne private
Vorsorge müssen Sie Ihr Privatvermögen (Barvermögen, Spareinlagen,
Wertpapiere) für die finanziellen Folgen einsetzen.
|
|