Definition Unfallbegriff

 
 

 

Was ist ein Unfall?

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.


Als Unfall gelten auch folgende Ereignisse:

Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen.


Hinsichtlich krankhaft abnützungsbedingter Einflüsse findet insbesondere Art. 21 Pkt. 3, der Klipp & Klar Bedingungen für die Unfallversicherung 01/2005 sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes, Anwendung.


Krankheiten gelten nicht als Unfälle, übertragbare Krankheiten auch nicht als Unfallfolgen.

Dies gilt nicht für Kinderlähmung und die durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis und Lyme-Borreliose sowie für Wundstarrkrampf und Tollwut.


Lebensmittelvergiftungen sind mitversichert.


Der Versicherungsschutz gilt auch für Unfälle, die die versicherte Person als Fluggast, Pilot oder Besatzungsmitglied in zum zivilen Luftfahrtverkehr zugelassenen Motorflugzeugen erleidet, ausgenommen sind Motorsegler und Ultralights.