|
|
BSO-Kollektiv- |
|
||
|
Diese Sportunfall-Versicherung ist für Verbände und Vereine die günstigste Möglichkeit, ihren KadersportlerInnen und FunktionärInnen bei Unfällen eine finanzielle Hilfestellung zu geben. Da Gesamtkader zur Versicherung angemeldet werden können, muss nicht eigens eine Namensliste erstellt werden – und damit entfällt die Gefahr, dass bei Änderungen im Kader für ein neues Mitglied kein Versicherungsschutz besteht. Versicherungsschutz Die Versicherung umfasst Unfälle bei der Ausübung des Vereinssports, bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen von Verbänden und Vereinen sowie bei Vereinsversammlungen und Festlichkeiten. Unfälle auf dem Weg zu und von der versicherten Betätigung (Training, Turnierfahrten, Veranstaltungen, Sitzungen) sind eingeschlossen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und erstreckt sich auch auf Unfälle bei der Teilnahme an internationalen Wettbewerben. NEU ist die
Möglichkeit auch unfallbedingte
Rückholkosten im
In- und Ausland zu versichern. Für Outdoor-Vereine besteht auch die Möglichkeit die Rückholkosten mit den Bergekosten zu kombinieren und somit € 7.267,- für Bergekosten UND € 15.000,- für Rückholkosten pro Person zur Verfügung zu haben. Bitte lesen Sie dazu unbedingt die
Erklärung
zu den Unterschieden zwischen Versicherungssummen und Deckungsumfang - Infoblätter
Versicherungssummen (Überblick) betragen je Person (Versicherungsvariante „Standard-Vereine“) €
3.640,– für den Todesfall *) Eine Versicherungsleistung für dauernde Invalidität erfolgt erst dann, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad 20 % erreicht oder übersteigt. Für Invaliditätsgrade unter 20 % wird keine Leistung erbracht. Bei Invaliditätsgraden von 20 % und darüber entspricht die Versicherungsleistung dem Invaliditätsgrad in Prozent der Versicherungssumme (Lineare Leistung 1:1). a) Bei der Versicherungsvariante „Bergekosten Outdoor-Vereine“ stehen zusätzlich Bergekosten (inkl. Hubschrauberbergung) in Höhe von € 7.267,- pro Person zur Verfügung. Im Schadensfall gilt für Bergekosten subsidiärer Versicherungsschutz: d.h. sollte eine andere Bergungskosten-Versicherung bestehen ist diese zuerst in Anspruch zu nehmen. b) Bei der Versicherungsvariante „Rückholkosten Standard-Vereine“ stehen zusätzlich unfallbedingte Rückholkosten (im In- und Ausland) in Höhe von € 15.000,- pro Person zur Verfügung. Im Schadensfall gilt für Rückholkosten subsidiärer Versicherungsschutz: d.h. sollte eine andere Rückholkosten-Versicherung bestehen ist diese zuerst in Anspruch zu nehmen. a+b) Bei der Versicherungsvariante „Bergekosten & Rückholkosten Outdoor-Vereine“ stehen zusätzlich Bergekosten (inkl. Hubschrauberbergung) in Höhe von € 7.267,- UND unfallbedingte Rückholkosten (im In- und Ausland) in Höhe von € 15.000,- pro Person zur Verfügung. Im Schadensfall gilt für Bergekosten und Rückholkosten subsidiärer Versicherungsschutz: d.h. sollte eine andere Bergungskosten-, Rückholkosten- Versicherung bestehen ist diese zuerst in Anspruch zu nehmen.
Versicherungsbedingungen
Jahresprämie
Die
Jahresprämie „Standard-Vereine“ beträgt
pro Person
€ 6,60 Die Jahresprämie „Bergekosten OutdoorVereine“beträgt pro Person € 12,00
Die Jahresprämie „Rückholkosten Standard-Vereine“beträgt pro Person € 12,00
Die Jahresprämie
„Bergekosten & Rückholkosten
Die
Jahresprämie „Flugsport-Vereine“ beträgt pro Person
€ 110,00 Ein Versicherungsjahr beginnt mit jeweils dem 1. Oktober = Hauptfälligkeit. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Bei einer Anmeldung ab April des laufenden Versicherungsjahres wird die halbe Prämie vorgeschrieben (Ausgenommen Risiko "Flugsport-Vereine", hier ist Versicherungsschutz nur durch bezahlen der Jahresprämie gegeben). Anträge zur
BSO-Kollektiv-Sportunfallversicherung
Beispiele für Schadensfälle Die Möglichkeiten für Schadensfälle sind oft
sehr banal und unterstreichen die Notwendigkeit eines effizienten
Versicherungsschutzes. Schadenmeldung Hier
können Sie eine
Schadenmeldung
und die Information über das Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
|
||||
|
|
||||