Rückholkosten

 
 

 

Rückholkosten zur BSO-Kollektiv-Sportunfallversicherung

      Rückholkosten sind die unfallbedingten Kosten des ärztlich empfohlenen Verletztentransportes des außerhalb seines Wohnortes verunfallten Versicherten von der Unfallstelle bzw. dem Krankenhaus, in welches der Versicherte nach dem Unfall gebracht wurde, an seinen Wohnort bzw. zu seinem Wohnort nächstgelegenen Krankenhaus. Bei einem tödlichen Unfall werden auch die Kosten der Überführung des Toten zu dessen letztem Wohnort in Österreich bezahlt.

Im Unterschied zu Bergungskosten, welche

      die nachgewiesenen Kosten des Suchens nach dem Versicherten und seines Transportes bis
      zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum, dem Unfallort nächstgelegenen, Spital sind.