BSO-Vereins-Haftpflichtversicherung

BSO-Vereins-Haftpflichtversicherung

Eine Vielzahl an österreichischen Vereinsfunktionären ist zwar mit viel Idealismus und unentgeltlich im Verein tätig. Im Falle eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens haften sie allerdings mit ihrem privaten Vermögen. Die Vereins-HaftpflichtVersicherung bietet Sicherheit für Funktionäre und Sportler. Der umfassende Versicherungsschutz mit großem Deckungsumfang und einer attraktiven Prämie ist in dieser Form einmalig.

NEU: ERWEITERTER Versicherungsschutz ab 01.01.2012
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Funktionäre (Organwalter)
und Rechnungsprüfer mit einer Versicherungssumme von € 100.000,-

Verdopplung der Versicherungssumme für Personen und Sachschäden
auf € 2.000.000,-

Weltweiter Haftpflichtversicherungsschutz: (ausgenommen USA, Kanada
und Australien)

Die Vereins-Haftpflichtversicherung dient dazu, zivilrechtliche Ansprüche von Geschädigten - aus Personen- oder Sachschäden - zu befriedigen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren (Kostenübernahme im Zivilprozess). In der Praxis wird von keinem Versicherer eine ausreichende Vereins- Haftpflichtversicherung angeboten. Diverse Risken (z. B. Deckungsschutz für Veranstaltungen oder weltweite Deckung) mussten zusätzlich teuer bezahlt werden.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Funktionäre (Organwalter) und Rechnungsprüfer bietet nun auch Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden. Das sind Schäden, die weder auf einen Personen- noch Sachschaden zurückzuführen sind. Unter anderem besteht Versicherungsschutz auch für den Fall, dass die versicherte Person als Drittschuldner im Sinne der Exekutionsordnung von einem Gläubiger in Anspruch genommen wird, weil er als Funktionär (Organwalter) oder Rechnungsprüfer gegenüber dem Verein (wegen eines reinen Vermögensschadens) schadenersatzpflichtig geworden ist.

Als Ergänzung zur BSO-Vereins-Haftpflichtversicherung dient der BSO-Vereins-Rechtsschutz dazu, in einem möglichen Strafverfahren Beistand zu leisten (Straf-Rechtsschutz / Beistellung eines Rechtsanwaltes usw.) als auch eigene zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen (Schadenersatz-Rechtsschutz / Kostenübernahme im Zivilprozess).

Versicherungssummen, Deckungsumfang und Bedingungen

Hier können Sie die wesentlichen Vertragsinhalte / Infoblatt
(Auszug aus den Besonderen Bedingungen H999 2012-01-01) downloaden. pdf

Versicherungssummen (Überblick)
€ 2.000.000,- für Personen- und Sachschäden sowie Mietsachschaden
€ 100.000,- für Vermögensschäden des Vereinsvorstandes
und Rechnungsprüfer des Vereines
€ 100.000,- für Schäden an unbeweglichen, gemieteten oder
gepachteten Sachen
€ 1.500,- für Schäden an beweglichen, gemieteten oder gepachteten
Sachen
€ 400,- für Schäden von Verbands- bzw. Vereinsmitgliedern am
Verbands- bzw. Vereinseigentum

Örtlicher Geltungsbereich: Auslandsdeckung für die gesamte Erde,
ausgenommen USA, Kanada und Australien.

Hier erhalten Sie die NEUEN ERWEITERTEN Besonderen Bedingungen
zur Vereins-Haftpflichtversicherung (H999 2012-01-01). Gültig für Verträge,
welche ab dem 01.01.2012 abgeschlossen oder erneuert wurden. pdf

Hier erhalten Sie die Besonderen Bedingungen zur Vereins-
Haftpflichtversicherung (H999). Gültig für Verträge, welche bis
zum 31.12.2011 abgeschlossen wurden. pdf

Hier erhalten Sie die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen
Bedingungen für die Haftpflichtversicherung AHVB 2004 und
EHVB 2004 (H940). pdf

Hier erhalten Sie die Bedingungen zur Veranstalter-
Haftpflichtversicherung 2004 (H559). pdf

Jahresprämie

Die Mindest-Jahresprämie beträgt pro Verein– bis zu 100 Mitgliedern – nur € 60,00. Für jedes weitere Mitglied beläuft sich die Jahresprämie auf € 0,60.

Antrag zur BSO-Vereins-Haftpflichtversicherung
Hier können Sie den Antrag downloaden. pdf

Beispiele für Schadensfälle

Die Möglichkeiten für Schadensfälle sind oft sehr banal und unterstreichen die Notwendigkeit eines effizienten Versicherungsschutzes.
Hier erfahren Sie mehr darüber.
Hier können Sie eine Schadenmeldung downloaden. pdf

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns.