Nachhaltigkeit
Gemäß der Offenlegungs Verordnung (VO (EU)2019/2088)
sind wir als Versicherungsmakler beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten
dazu verpflichtet, bestimmte Informationen zum Umgang mit
Nachhaltigkeitsrisiken sowie negativen Einflüssen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
zu veröffentlichen.
Als
Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen
Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bezeichnet, deren Eintreten negative
Auswirkungen auf den Wert von Investitionen bzw. Veranlagungen haben könnte.
Diese Risiken können einzelne Unternehmen, aber auch ganze Branchen oder
Regionen betreffen.
Berücksichtigung
von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Art 3 Abs 2 Offenlegungs-VO
Bei der
Beratung zu Versicherungsanlageprodukten beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken
ein, indem wir die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwenden.
Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder
besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt,
empfehlen wir dieses vorrangig.
Berücksichtigung
von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Art 4 Abs 5 Offenlegungs-VO
Wir
beabsichtigen bis auf weiters nicht, nachteilige Auswirkungen von
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer
Versicherungsberatung zu berücksichtigen, sofern uns nicht ausnahmsweise gesicherte
belastbare Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen, worauf wir im
Einzelfall ausdrücklich hinweisen. Unsere bisherige Erfahrung zeigt, dass dies
in aller Regel nicht der Fall ist und wir oft mit bloßen nicht überprüfbaren
Gerüchten konfrontiert sind. Solche weiter zu verbreiten sehen wir nicht als
seriöse Beratung an. Selbstverständlich werden wir diesen Beratungsansatz
unverzüglich umdenken, wenn sich die Datenlage in der Zukunft verbessert.
Berücksichtigung
von Nachhaltigkeitsrisiken im Zusammenhang mit unserer Vergütungspolitik nach
Art 5 Offenlegungs-VO
Unser
oberstes Ziel ist die Zufriedenheit unserer Kunden. Deswegen empfehlen wir im
Einklang mit unseren Beratungspflichten als Makler ausschließlich Produkte, die
mit den Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden in Einklang stehen.
Für die
erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten erhalten wir
Vergütungen direkt vom Versicherer. Diese Vergütungen sind Provisionen bzw.
Bonifikationen. Es kann allerdings vorkommen, dass Anbieter die
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten.
Sollte dies der Fall sein und die höhere Vergütung nicht dem Kundeninteresse
widersprechen, wird diese angenommen.