4 Gewinnt – 1. die BSO Vereins-Haftpflichtversicherung

Aufgaben der BSO Vereins-Haftpflichtversicherung

Erste Aufgabe der Vereins-Haftpflichtversicherung ist es zu prüfen, ob ein schuldhaftes Verhalten des veranstaltenden Vereins vorliegt, und somit eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Liegt ein Verschulden vor, so wird anschließend die Höhe des Schadens festgestellt und die Schadenregulierung beginnt. Ein gängiges Beispiel eines schuldhaften Verhaltens ist ein unsachgemäß aufgebautes Zelt.

Im Fall, dass dem Verein, dessen Trainerinnen, Trainern oder Aufsichtsorganen, keine Schuld trifft, und der Schadenersatzanspruch somit ungerechtfertigt ist, ist die andere wesentliche Aufgabe der Vereins-Haftpflichtversicherung die Abwehr solch ungerechtfertigter Ansprüche. Kommt es zu einem Rechtsstreit mit der/dem Geschädigten, ist es wiederum Angelegenheit der Haftpflichtversicherung den Prozess zu führen und das damit einhergehende Kostenrisiko zu tragen.

Die Vereins-Haftpflichtversicherung dient somit auch als wichtiges Werkzeug zur Klarstellung eines tatsächlich schuldhaften Verhaltens, denn nur dann sind Schadenersatzforderungen von Rechtswegen zulässig.

Die Perspektive der Geschädigten

Ebenso wichtig wie die Übernahme des Kostenrisikos im Schadenfall für den Verein ist es, dass unschuldig zu Schaden gekommenen Menschen rasch geholfen wird. Der Umgang hinsichtlich der Abwicklung gerechtfertigter Schadersatzansprüche ist für uns ebenso ein wesentlicher Indikator dafür, wie eine Versicherungsgesellschaft selbst mit der ihr übertragenen sozialen Verantwortung umgeht.

Was bedeutet es wenn die Versicherung subsidiär leistet?

Das Prinzip der Subsidiarität in der Vereins-Haftpflichtversicherung bedeutet, dass die Versicherung unter jener Voraussetzung Leistung erbringt, sofern es keine andere gleichwertige Haftpflicht -Versicherung gibt, oder diese nicht verpflichtet ist Schadenersatz zu leisten.

Worum es hierbei geht ist folgendes:  Um jedem österreichischen Sportverein, unabhängig von dessen Finanzkraft, einen Zugang zu den wichtige Vereins-Haftpflichtversicherung zu ermöglichen,  braucht es natürlich ebenso eine leistbare und stabile Jahresprämie. Aus der Sicht der Versicherungsgesellschaft muss hierbei klarerweise ebenso auf das Verhältnis der eingenommenen Prämien zu den geleisteten Schadenzahlungen geachtet werden. Um nun die Jahresprämie und den Versicherungsumfang für die Gemeinschaft aller versicherten Verbände und Vereine auf lange Sicht gewährleisten zu können wird im Schadenfall geprüft, ob die Schadenverursacherin/der Schadenverursacher selbst eine bestehende privat-Haftpflichtversicherung besitzt. Ist dem so, so wird der Schaden über diese abgewickelt. Besteht keine privat-Haftpflichtversicherung so greift selbstverständlich das Sicherheitsnetz der BSO Vereins-Haftpflichtversicherung.

Achtung: Bei strafrechtlicher Verfolgung hilft die Vereins-Haftpflichtversicherung nicht. Hier ist die Vereins-Rechtsschutzversicherung die notwendige und sinnvolle Ergänzung.

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