Die Kollektiv-Unfallversicherung der Österreichischen Bundes-Sportorganisation

Start der neuen Versicherungsperiode

Das Versicherungsjahr der BSO-Kollektiv Sportunfallversicherung beginnt jeweils mit dem 1. Oktober des laufenden Jahres und endet mit dem 1. Oktober des Folgejahres. Ebenso wird für diesen Zeitraum die Jahresprämie erhoben. Diese beträgt für jede erwachsene Person € 6,60  und für Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr € 3,30. Die Meldung zur Kollektiv-Unfallversicherung ist selbstverständlich ganzjährig möglich, die Abrechnung erfolgt jedoch immer für das gesamte Jahr.

Wozu unfallversichern – blinde Flecken der Sozialversicherung

Die meisten aller Sportunfälle ereignen sich nicht in extremen Situationen oder gar unter enormer Fremdeinwirkung. Sportverletzungen entstehen zum Großteil durch einfache und oftmals selbstverschuldete Versehen. Dennoch sind diese Verletzungen, zu denen häufig Bänderrisse oder Knochenabsplitterungen zählen, nicht nur schmerzhaft, sondern auch kostenintensiv. An dieser Stelle soll notwendiger Weise gesagt sein, dass die Krankenkassen selbstverständlich ihren Anteil leisten und Teilebeträge der Therapien übernehmen. SportlerInnen die sich bereits in solchen Situationen befanden wissen jedoch: wer eine Rehabilitation wünscht, um möglichst schnell und vor allem schmerzfrei erneut zu hundert Prozent aktiv sein zu können, muss selbst in die Tasche greifen. Die durchschnittlichen Kosten hierfür belaufen sich auf 900 Euro. Leistungen bei bleibender Invalidität nach einem Sportunfall gibt es durch die Sozialversicherung ebenso keine.

Erhebung des VKI – Wartezeiten bei MR Terminen

Zur Sichtbarmachung der Wartezeiten Problematik testete der VKI insgesamt 61 österreichische MR-Institute mit Kassenvertrag.Bei insgesamt 28 der 61 getesteten Institute kam es, auf private Terminanfrage, zu erheblichen Wartezeitverkürzungen. In mehreren Fällen konnte die MR- Untersuchung bereits am nächsten Tag in Anspruch genommen werden. Die Kosten variierten zwischen 130 – 550 Euro. Auch hierfür stehen die Unfallkosten aus der BSO – Kollektiv-Unfallversicherung zur Verfügung.

Gilt auch für die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben sowie für BerufssportlerInnen.

Ein Problem ist auch, dass das vorherrschende Wissen über private Unfallversicherungen teilweise lückenhaft ist, denn grundsätzlich gilt für private Unfallversicherungen, dass die Teilnahme an nationalen und internationalen Sportveranstaltungen und Wettbewerben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Das bedeutet für privaten Unfallversicherung, dass dieses Risiko separat im Vertrag verankert sein muss um auch wirklich Leistung daraus beziehen zu können. Für die BSO-Kollektiv-Unfallversicherung gilt: alle Sportarten der BSO können im Rahmen der BSO-Kollektiv-Unfallversicherung versichert werden, BerufssportlerInnen ebenso.

Wann gilt der Versicherungsschutz und was ist versichert?

Der Versicherungsschutz gilt während der Ausübung des Vereinssportes, den damit in Verbindung stehenden Trainings und für Unfälle auf dem direkten Weg zu oder von der versicherten Betätigung.

Versichert sind in der Standard-Variante folgende Summen:

  • dauernde Invalidität (ab 20 Prozent): max. € 72.680,-
  • Tod durch Unfall: € 3.640,-
  • Unfallkosten: € 1.000,- (€ 50 Selbstbehalt pro Schadenfall)
  • Kosmetische Operationen: € 10.000,-
  • Rehab-Pauschale: € 300,-

So wird’s gemacht – minimaler Aufwand mit großer Wirkung

Durch die einfache Möglichkeit der Nennung aller Vereinsmitglieder oder bestimmter Personengruppen (Vereinskader), entfällt die mühselige Erstellung und Pflege einer Namensliste der jeweiligen SportlerInnen. Dadurch entfällt ebenso die Gefahr, dass bei Änderungen der Kaders, oder für neu gewonnene Mitglieder, kein Versicherungsschutz besteht. Ein weiteres wesentliches und wichtiges Merkmal der BSO-Kollektiv Sportunfallversicherung.

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