Wissenswertes zur privaten Sport-Unfallversicherung

Sportlerinnen und Sportler aufgepasst! Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung seid ihr lediglich während eurer Berufsausübung unfallversichert, wobei auch hier Leistungen für bleibende Invalidität meist gering ausfallen. Zugleich sind, wie bereits Anfang des Jahres berichtet, Wartezeiten auf notwendige Diagnoseverfahren sehr lange, als auch anfallende Selbstbehalte (z.B. Physiotherapien) nicht mehr außer Acht gelassen werden können. Um diese blinden Flecken der Sozialversicherung auszugleichen bietet eine private Sport-Unfallversicherung die sinnvolle & notwendige Ergänzung zur gesetzlichen Sozialversicherung. Hier findet ihr die wichtigsten Infos als Basis für zukünftige Entscheidungsfindungen. Nachlesen könnt Ihr diesen Artikel ebenso in der  4/2017 der ASVÖ-Zeitschrift (Allgemeiner Sportverband Österreich)

Die wesentlichen Bestandteile der privaten Sport-Unfallversicherung

 

 

 

 

 

 

*Achtung: Einige private Unfallversicherungs-Anbieter übernehmen Kosten für ärztlich verordnete Physiotherapien nur unter jener Voraussetzung, dass diese von Fachärzten durchgeführt werden. Das Problem daran: Fachärzte, die zugleich eine Ausbildung als Physiotherapeuten absolviert haben, gibt es kaum bis gar nicht.

** Der Prämienzuschlag hängt vom jeweiligen Sportrisiko ab. Hier empfiehlt sich eine Beratung beim Spezialisten – Contakt us: Held & Held.

FAQs zur gesetlichen Unfallversicherung

Wann leistet die gesetzliche Unfallversicherung? 1

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz vor dem Eintritt und den Folgen von Arbeitsunfällen. Gerade bei dem Thema der bleibenden Invalidität muss daher klar sein, dass es nach einem Sportunfall/ Freizeitunfall keinen Anspruch auf Leistungen für bleibende Invalidität gibt.

Anhand welcher Kriterien werden Leistungen für dauerhafte Invalidität aus der gesetzlichen Unfallversicherung berechnet?2

  • wie lange hat die versicherte Person bereits in das Sozialversicherungssystem einbezahlt?
  • In welcher Höhe hat die versicherte Person bereits in das Sozialversicherungssystem einbezahlt?
  • In welchem Ausmaß wird dauerhafte Invalidität, bzw. Berufs-/Erwerbsfähigkeit, durch den Sachverständiger festgestellt?

Grundsatz der gesetzlichen Sozialversicherung: REHA vor Pension.3

Grundsätzlich gilt für die Österreichische Sozialversicherung, dass vor Ausschütten von Leistungen für dauerhafte Invalidität bzw. Berufs-/Erwerbsunfähigkeit geprüft wird, ob diese durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt werden kann. Die nötigen medizinischen, berufskundlichen und arbeitsmarktbezogenen Gutachten erstellt die einheitliche Begutachtungsstelle „Kompetenzzentrum Begutachtung“. Abhängig von medizinischen oder beruflichen Maßnahmen wird Rehabilitations- oder Umschulungsgeld gewährt.


Quellenverweise

1Quelle:Bundesministerium für Frauen und Gesundheit: https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Gesundheitssystem_Qualitaetssicherung/Kranken-_und_Unfallversicherung/Soziale_Unfallversicherung [Stand 23.11.2017]

2Vgl. Pfeiler/Prantner 2012: Das Risiko Arbeitsunfähigkeit in der Sozialversicherung; MANZ, Wien

3Quelle Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz: https://www.sozialministerium.at/site/Pension_Pflege/Pensionen/Pensionsarten/Invaliditaets_Berufsunfaehigkeitspension/ [Stand 23.11.2017]